{"id":351,"date":"2021-10-13T11:53:58","date_gmt":"2021-10-13T11:53:58","guid":{"rendered":"http:\/\/skigildejuelich.zems-gmbh.eu\/?page_id=351"},"modified":"2021-10-13T11:53:58","modified_gmt":"2021-10-13T11:53:58","slug":"satzungsaenderungen","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/skigilde-juelich.de\/?page_id=351","title":{"rendered":"Satzungs\u00e4nderungen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>Diese Satzungs\u00e4nderungen werden der Jahreshauptversammlung am 05.11.21 zur Abstimmung vorgelegt<\/strong>:<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Name, Sitz des Vereins<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Der Verein f\u00fchrt den Namen Ski-Gilde J\u00fclich e.V. und hat seinen Sitz in J\u00fclich.<\/li><li>Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgericht D\u00fcren unter der<br>Vereinsregister Nr.: 20198 eingetragen.<\/li><li>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Zweck des Vereins<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes &#8222;steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung (AO).<\/li><li>Er dient der F\u00f6rderung der Gesundheit seiner Mitglieder, insbesondere der Jugend durch Pflege der Leibes\u00fcbungen, besonders des Skilaufs, der Kameradschaft und der Geselligkeit.<\/li><li>Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende T\u00e4tigkeiten verwirklicht:<\/li><li>Organisation von Zusammenk\u00fcnften zur gemeinsamen Sportaus\u00fcbung,<br>insbesondere Skisport<\/li><li>Organisation von Veranstaltungen f\u00fcr die Mitglieder<\/li><li>Organisation von Tagestouren f\u00fcr die Mitglieder<\/li><li>Organisation von Trainings f\u00fcr die Mitglieder<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Selbstlose T\u00e4tigkeit<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Mittelverwendung<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>S\u00e4mtliche Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr den in dieser Satzung bestimmten Zweck verwendet werden. Zuwendungen oder die Aussch\u00fcttung von Gewinnanteilen an Mitglieder sind ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Verbot von Beg\u00fcnstigungen<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Beg\u00fcnstigungen an Personen in Form von Ausgaben oder unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoher Verg\u00fctungen, die dem Vereinszweck des Vereins fremd sind, sind ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht.<\/li><li>Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Bei Minderj\u00e4hrigen haben die gesetzlichen Vertreter den Aufnahmeantrag zu stellen.<\/li><li>\u00dcber die Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der Vorstand.<\/li><li>F\u00fcr die Aufnahme ist eine Geb\u00fchr zu entrichten. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist dem betreffenden Antragsteller schriftlich mitzuteilen, sie braucht nicht begr\u00fcndet zu werden.<\/li><li>Der Ski-Gilde e.V. geh\u00f6ren an:<\/li><li>Mitglieder \u00fcber 18 Jahre<\/li><li>Mitglieder unter 18 Jahre<\/li><li>Ehrenmitglieder<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Mitglieder der Ski-Gilde unter 18 Jahre gelten als Jugendliche, unter 14 Jahre als Kinder.<\/p>\n\n\n\n<p>Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Hauptversammlung ernannt.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Jedes Mitglied erkennt durch seinen Beitritt die Satzung der Ski-Gilde e.V. an.<\/li><li>Jedes Mitglied kann einen Mitgliedsausweis erhalten.<\/li><li>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt &#8211; der schriftlich vor Schluss des Gesch\u00e4ftsjahres erfolgen muss &#8211; oder durch Ausschluss aus der Ski-Gilde e.V.<\/li><li>Der Ausschluss eines Mitglieds wird durch den Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Gr\u00fcnde f\u00fcr einen Ausschluss sind z.B.:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>wenn das betroffene Mitglied trotz Mahnung l\u00e4nger als 3 Monate mit dem Jahresbeitrag oder anderer Zahlung an den Verein im R\u00fcckstand ist.<\/li><li>bei grobem Versto\u00df gegen die Satzung<\/li><li>wenn sich das Mitglied unehrenhaft verh\u00e4lt oder das Ansehen des Vereins durch \u00c4u\u00dferungen oder Handlungen herabsetzt.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der Ausschluss ist dem Mitglied per E-Mail mit Lesebest\u00e4tigung oder durch Brief per Post mitzuteilen. Dem Ausgeschlossenen steht innerhalb 14 Tagen nach Absenden der E-Mail oder des Briefes durch die Ski Gilde J\u00fclich e.V. ein Widerspruch zu. Dieser Widerspruch wird in der n\u00e4chsten, auf den Ausschluss folgenden Vorstandssitzung auf die Tagesordnung gesetzt. Der Vorstand entscheidet dann unter Hinzuziehung der Ehrenvorsitzenden \u00fcber den Ausschluss mit einfacher Mehrheit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins keine Zahlungen oder Kapitalanteile des Vereins.<\/li><li>Der Verein darf keine Personen durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Regelungen dieser Vereinssatzung und die Vereinsordnungen zu beachten und einzuhalten.<\/li><li>Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Vereinszweck zu beachten, die Interessen des Vereins zu f\u00f6rdern und soweit es in seinen Kr\u00e4ften steht, das Vereinsleben durch seine Mitarbeit zu unterst\u00fctzen.<\/li><li>Jedes Mitglied darf an Mitgliederversammlungen teilnehmen.<\/li><li>Jedes vollj\u00e4hrige Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.<\/li><li>Abwesende Mitglieder k\u00f6nnen von Ihrem Stimm- und Wahlrecht auch durch sichere elektronische Wahlformen Gebrauch machen.<\/li><li>Jedes Mitglied hat das Recht, Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an Veranstaltungen teilzunehmen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Beitr\u00e4ge, Aufnahmegeb\u00fchr<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vereinsmitglieder sind dazu verpflichtet, f\u00fcr Ihr Mitgliedschaft Beitr\u00e4ge zu entrichten. H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der Aufnahmegeb\u00fchr und der Beitr\u00e4ge werden von der Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit bestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beitr\u00e4ge in der jeweils beschlossenen H\u00f6he bleiben bestehen, bis ein Antrag auf \u00c4nderung wenigstens drei Tage vor der n\u00e4chsten Hauptversammlung beim Vorstand eingereicht wird.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres zu entrichten.<\/li><li>Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Beitrages befreit.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Die Organe des Vereins sind:<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"a\"><li>die Mitgliederversammlung<\/li><li>der Vorstand<\/li><li>die Aussch\u00fcsse<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Mitgliederversammlung<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung):<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet einmal j\u00e4hrlich statt, sie ist vom 1. Vorsitzenden einzuberufen.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Der Vorstand hat das Recht, bei Bedarf jederzeit eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt mindestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung mit Bekanntgabe der Tagesordnung.<\/li><li>Die Tagesordnung wird durch eine vor der Mitgliederversammlung stattfindenden Vorstandssitzung aufgestellt. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden geleitet, im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen verf\u00fcgbaren Vorstandsmitglied.<\/li><li>Die Einladung zur Mitgliederversammlung kann auf elektronischem Wege oder per Brief (gegeben falls auch gemischt) erfolgen.<\/li><li>Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Zur Satzungs\u00e4nderung ist eine 2\/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich. Mitglieder unter 18 Jahren haben kein Stimmrecht.<\/li><li>\u00dcber die Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Gefasste Beschl\u00fcsse sind w\u00f6rtlich in das Protokoll aufzunehmen, dass vom Vorsitzenden und vom Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Der Vorstand<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Der von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von 4 Jahren, jedoch um zwei Jahre versetzt, zu w\u00e4hlende Vorstand besteht aus:<\/li><\/ol>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table is-style-regular\"><table><tbody><tr><td><strong>Wahlperiode 1<\/strong><\/td><td><strong>Wahlperiode 2<\/strong><strong><\/strong><\/td><\/tr><tr><td>1.Vorsitzender<\/td><td>2.Vorsitzender<\/td><\/tr><tr><td>Schriftf\u00fchrer<\/td><td>Kassierer<\/td><\/tr><tr><td>Sportwart<\/td><td>Jugendwart<\/td><\/tr><tr><td>Frauenwart<\/td><td>1.Beisitzer<\/td><\/tr><tr><td>2.Beisitzer<\/td><td>3.Beisitzer<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die &#8222;Wahlperiode 1&#8220; soll um zwei Jahre versetzt zur &#8222;Wahlperiode 2&#8220; gew\u00e4hlt werden. Hintergrund ist, dass der Vorstand immer handlungsf\u00e4hig bleibt. Bei Nachwahl erfolgt der Turnus der jeweiligen Vorstandsgruppe bis zur n\u00e4chsten Wahlperiode.<\/li><li>Die Mitglieder des Vorstandes bleiben im Amt, bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist.<\/li><li>Der Vorstand erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens.<\/li><li>Der Vorstand ist berechtigt, f\u00fcr bestimmte Zwecke Aussch\u00fcsse einzusetzen.<\/li><li>Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen.<\/li><li>Das Zusammenlegen von Vorstands\u00e4mtern ist zul\u00e4ssig.<\/li><li>Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. \u00dcber die Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll zu f\u00fchren, dass vom Schriftf\u00fchrer und vom 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.<\/li><li>Mitglieder der Ski Gilde J\u00fclich, die im Rahmen der Vereinst\u00e4tigkeit Aufwendungen haben, k\u00f6nnen einen Anspruch auf Aufwendungsersatz geltend machen. Dieser Anspruch ist im Vorfeld durch den Vorstand zu genehmigen und bezieht sich auf alle tats\u00e4chlichen Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Ausgaben f\u00fcr B\u00fcromaterial, Miete und Telekommunikationskosten. Die Aufwendungen m\u00fcssen dem Verein gegen\u00fcber mit pr\u00fcff\u00e4higen Nachweisen belegbar sein und sp\u00e4testens drei Monate nach deren Entstehen oder Bekanntwerden geltend gemacht werden.<br><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Vorstand im Sinne des b\u00fcrgerlichen Rechts sind<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"a\"><li>der 1. und der 2. Vorsitzende<\/li><li>Jeder von Ihnen ist allein vertretungsberechtigt.<br><br><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Wahlen, Kassenpr\u00fcfer<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Bei den Wahlen des Vorstandes ist jedes Vorstandsmitglied einzeln zu w\u00e4hlen. Gew\u00e4hlt wird, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit oder Zersplitterung findet eine Stichwahl zwischen den beiden Vorgeschlagenen, welche die meisten Stimmen erhielten, statt.<\/li><li>Offene Wahl ist zul\u00e4ssig, wenn kein Einspruch erhoben wird.<\/li><li>Die Jahreshauptversammlung w\u00e4hlt auf die Dauer von 2 Jahren zwei Kassenpr\u00fcfer. Sie haben vor dem Rechnungsabschluss eine ordentliche Kassenpr\u00fcfung vorzunehmen und dar\u00fcber in der Jahreshauptversammlung Bericht zu erstatten. Die Kassenpr\u00fcfer beantragenden bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Vorstandes. Die Kassenpr\u00fcfer bleiben bis zur Neuwahl im Amt.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Haftung<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein haftet bei nicht f\u00fcr etwa eintretende Sch\u00e4den, Unf\u00e4lle oder Diebst\u00e4hle auf den Sportst\u00e4tten oder dem Veranstaltungsort oder der jeweiligen Veranstaltung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Aufl\u00f6sung der Ski-Gilde<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung der Ski-Gilde kann nur in einer Jahreshauptversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung den Mitgliedern angek\u00fcndigt ist. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von 3\/4 der erschienenen Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Fall der Aufl\u00f6sung bestellt die Hauptversammlung zwei Liquidatoren, welche die Gesch\u00e4fte der Ski-Gilde abzuwickeln haben. Das nach Ausgleich der Verbindlichkeiten noch vorhandene Vereinsverm\u00f6gen f\u00e4llt an:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gemeinn\u00fctzige Organisationen<br>in Abstimmung mit der zust\u00e4ndigen Finanzbeh\u00f6rde<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Hinweis: Die Satzung wurde am 18.12.1969 errichtet und durch Beschl\u00fcsse vom 23.10.1975, 24.10.1979, 06.10.1983, 15.05.2019 und 05.11.2021 ge\u00e4ndert.<strong><br><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Jugendordnung der Ski-Gilde J\u00fclich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Name und Mitgliedschaft<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mitglieder der Jugendabteilung der Ski-Gilde J\u00fclich (nachfolgend SGJ genannt) sind alle weiblichen und m\u00e4nnlichen Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die gew\u00e4hlten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Organisation<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Das Hauptorgan der Jugend der SGJ ist der Vereinsjugendtag. Es gibt ordentliche und au\u00dferordentliche Vereinsjugendtage.<\/li><li>Der ordentliche Vereinsjugendtag soll mindestens einmal j\u00e4hrlich stattfinden. Er wird 2 Wochen vorher vom Jugendwart unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der evtl. Antr\u00e4ge durch Aushang oder Rundschreiben einberufen. Er muss terminlich vor der Jahreshauptversammlung der SGJ liegen.<\/li><li>Der au\u00dferordentliche Vereinsjugendtag muss mindestens von 1\/3 der Mitglieder der Jugendabteilung gew\u00fcnscht werden. Die Ladungsfrist und die Ladungsregeln entsprechen Abs. 2.<\/li><li>Der Vereinsjugendtag w\u00e4hlt alle zwei Jahre den Jugendwart. Diese Wahl muss von der Jahreshauptversammlung der SGJ best\u00e4tigt werden. Der Jugendwart muss vollj\u00e4hrig sein.<br>Er ist stimmberechtigtes Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes.<\/li><li>Der Vereinsjugendtag soll alle 4 Jahre zwei Jugendsprecher w\u00e4hlen. Die Wahl der Jugendsprecher wird der Jahreshauptversammlung bekannt gegeben. Die Jugendsprecher werden als Beisitzer zu Versammlungen des Gesamtvorstandes geladen. Die Jugendsprecher bleiben bis zur Neuwahl im Amt.<\/li><li>Bei den Wahlen des Jugendtages gen\u00fcgt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.<\/li><li>Die Mitglieder der Jugendabteilung haben je eine nicht \u00fcbertragbare Stimme.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong><br><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a73<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Aufgaben des Jugendwartes und der Jugendsprecher<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Jugendwart soll f\u00fcr eine aktive Jugendarbeit innerhalb der SGJ sorgen. Er vertritt die Interessen der Jugend im Verein.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Jugendsprecher haben den Jugendwart bei der Bew\u00e4ltigung seiner Arbeit zu beraten und zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Jugendkasse<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Jugendabteilung kann eine eigenverantwortliche Jugendkasse f\u00fchren. Ihr werden alle Gelder zu- gebucht, die zweckgebunden der Jugendf\u00f6rderung dienend, der SGJ zugehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Jugendkasse kann vom Jugendwart oder vom Kassenwart der SGJ verwaltet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie untersteht der Kontrolle des Kassenwartes und somit der Kassenpr\u00fcfer.<\/p>\n\n\n\n<p>Hinweis: Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.10.1979 ist die Jugendordnung in die Satzung aufgenommen und durch Beschluss vom 5.11.2021 ge\u00e4ndert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Satzungs\u00e4nderungen werden der Jahreshauptversammlung am 05.11.21 zur Abstimmung vorgelegt: \u00a7 1 Name, Sitz des Vereins Der Verein f\u00fchrt den Namen Ski-Gilde J\u00fclich e.V. und hat seinen Sitz in J\u00fclich. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgericht D\u00fcren unter derVereinsregister Nr.: 20198 eingetragen. 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